Rechtsprechung
VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 S 08.624 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Alkoholabhängigkeit; Wiedergewinnung der Fahreignung; einjährige Abstinenz; keine Beschränkung oder Bedingung der Fahrerlaubnis bei Alkoholabhängigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (10)
- VGH Bayern, 30.06.2005 - 11 CS 05.888
Wiedergewinnung der Fahreignung bei Alkoholabhängigkeit; Inhaltsbeschränkungen …
Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 S 08.624
Das Tatbestandsmerkmal der "nicht mehr bestehenden Abhängigkeit" sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit Nr. 3.11.2 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (vgl. BayVGH vom 30.6.2005 Az. 11 CS 05.888; 23.3.2005 Az. 11 CS 04.3163), die wegen ihrer fehlenden Rechtsnormqualität die Gerichte und Behörden zwar nicht binden, die angesichts des hinter ihnen stehenden Sachverstands jedoch als Auslegungshilfe zur Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben herangezogen werden können, dann als erfüllt an, wenn durch Tatsachen der Nachweis geführt wird, dass dauerhafte Abstinenz besteht.Die Sätze 2 und 3 der Vorbemerkung 3 zur Anlage 4 zeigen, dass grundsätzlich nur solche Gegebenheiten eine abweichende rechtliche Handhabung rechtfertigen, die von der Persönlichkeit des Betroffenen, insbesondere seiner körperlichen oder seelischen Verfassung sowie seiner sittlichen Einstellung herrühren (vgl. BayVGH vom 30.6.2005 Az. 11 CS 05.888).
Dem Gericht ist kein Fahrzeugtyp bekannt, dessen Führung durch einen Alkoholabhängigen, der noch nicht den Nachweis der wiedererlangten Fahreignung erbracht hat, nicht mit Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter einhergehen kann (vgl. auch hierzu BayVGH vom 30.6.2005 Az. 11 CS 05.888).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 S 08.624
Dadurch wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 52, 380/389 f.; 84, 34/46 ff.) zu den sich für den prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraum aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden Anforderungen Rechnung getragen. - BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77
Schleyer
Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 S 08.624
Das sich insoweit ergebende erhebliche Gefährdungsrisiko anderer Verkehrsteilnehmer ist mit dem Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG resultierenden staatlichen Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben nicht vereinbar (vgl. BayVGH vom 12.7.2006 Az. 11 CS 06.1095 unter Verweis auf BVerfG vom 16.10.1977, BVerfGE 46, 160/164).
- BVerfG, 13.11.1979 - 1 BvR 1022/78
Schweigender Prüfling
Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 S 08.624
Dadurch wird der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 52, 380/389 f.; 84, 34/46 ff.) zu den sich für den prüfungsrechtlichen Beurteilungsspielraum aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden Anforderungen Rechnung getragen. - VGH Bayern, 09.06.2005 - 11 CS 05.478
anlassloser Verwaltungsakt; vorsorgliche Untersagung, von einer ausländischen …
Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 S 08.624
Der Antrag ist nach § 88 VwGO dahingehend auszulegen, dass die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Anfechtungsklage gegen Ziffer 1 des streitgegenständlichen Bescheids wiederhergestellt und hinsichtlich der kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Nr. 2 (Ablieferungspflicht: BayVGH vom 15.12.2005, DAR 2006, 169; vom 9.6.2005, VRS 109, 141) und Nr. 3 des Bescheides (Zwangsgeldandrohung: Art. 21 a des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes/VwZVG) angeordnet werden soll. - VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677
Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Tattagsprinzip; Nichtteilnahme an …
Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 S 08.624
Der Antrag ist nach § 88 VwGO dahingehend auszulegen, dass die aufschiebende Wirkung einer noch zu erhebenden Anfechtungsklage gegen Ziffer 1 des streitgegenständlichen Bescheids wiederhergestellt und hinsichtlich der kraft Gesetzes sofort vollziehbaren Nr. 2 (Ablieferungspflicht: BayVGH vom 15.12.2005, DAR 2006, 169; vom 9.6.2005, VRS 109, 141) und Nr. 3 des Bescheides (Zwangsgeldandrohung: Art. 21 a des Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes/VwZVG) angeordnet werden soll. - VGH Bayern, 20.01.2006 - 11 CS 05.1584
Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 S 08.624
Da der Antragsteller seinen Führerschein noch nicht abgegeben hat, ist diesbezüglich keine Erledigung eingetreten (vgl. BayVGH vom 20.1.2006, Az.: 11 CS 05.1584). - VGH Bayern, 19.06.2006 - 11 C 06.103
Erteilung der Fahrerlaubnis - Wiedergewinnung der Fahreignung nach …
Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 S 08.624
Diese beginnt vielmehr erst nach Abschluss dieser Behandlungen (vgl. Nr. 3.11.2 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung sowie BayVGH vom 19.6.2006 Az. 11 C 06.103, VG München vom 24.9.2007 Az. M 6b K 07.1343). - VGH Bayern, 12.07.2006 - 11 CS 06.1095
Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 S 08.624
Das sich insoweit ergebende erhebliche Gefährdungsrisiko anderer Verkehrsteilnehmer ist mit dem Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und dem aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG resultierenden staatlichen Auftrag zum Schutz vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben nicht vereinbar (vgl. BayVGH vom 12.7.2006 Az. 11 CS 06.1095 unter Verweis auf BVerfG vom 16.10.1977, BVerfGE 46, 160/164). - VG München, 24.09.2007 - M 6b K 07.1343
Auszug aus VG Augsburg, 10.06.2008 - Au 3 S 08.624
Diese beginnt vielmehr erst nach Abschluss dieser Behandlungen (vgl. Nr. 3.11.2 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahrereignung sowie BayVGH vom 19.6.2006 Az. 11 C 06.103, VG München vom 24.9.2007 Az. M 6b K 07.1343).
- VG Gelsenkirchen, 02.10.2015 - 7 L 1770/15
Fahrerlaubnis; Entziehung; Einnahme von "Antabus"
vgl. BayVGH, 26. Januar 2009 - 11 CS 08.1671 -, juris (offen gelassen); VG Augsburg, Beschluss vom 10. Juni 2008 - Au 3 S 08.624 -, juris: Zeit der Rückfallprophylaxe kann nicht von der einjährigen Abstinenzphase abgezogen werden.vgl. VG Augsburg, Beschluss vom 10. Juni 2008 - Au 3 S 08.624 -, juris.
VG Augsburg, Beschluss vom 10. Juni 2008 - Au 3 S 08.624 -, juris.
- VG Ansbach, 28.06.2019 - AN 10 K 18.00539
Erteilung der Fahrerlaubnis unter Auflage "kein Alkohol"
Das Tatbestandsmerkmal der "nicht mehr bestehenden Abhängigkeit" sieht der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Übereinstimmung mit Nr. 3.11.2 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung (vgl. BayVGH, B.v. 30.6.2005 - 11 CS 05.888 - juris; vgl. auch VG Augsburg, B.v. 10.6.2008 - Au 3 S 08.624 - juris), die wegen ihrer fehlenden Rechtsnormqualität die Gerichte und Behörden zwar nicht binden, die angesichts des hinter ihnen stehenden Sachverstands jedoch als Auslegungshilfe zur Konkretisierung der gesetzlichen Vorgaben herangezogen werden können, dann als erfüllt an, wenn durch Tatsachen der Nachweis geführt wird, dass dauerhafte Abstinenz besteht.